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Ab 1. August 2006 darf man in Brandenburg auf Friedfische angeln, ohne Inhaber einer Sportfischerprüfung bzw. eines Fischereischeines zu sein. Voraussetzung: Sie müssen einen Angelschein für Friedfische des zu beangelnden Gewässers erwerben und eine Fischereiabgabe in Höhe von 12 Euro entrichtet haben. Die Fischereiabgabe wird beim Angelkartenverkäufer entrichtet.
Als Nachweis für die Fischereiabgabe erhalten Sie einen “Ausweis” mit der von Ihnen gewählten Marke. Ein Passbild ist nicht erforderlich ! Achtung: Dieser “Ausweis” gilt nur für das Bundesland Brandenburg !!! Für das Angeln auf Raubfische haben sich die Voraussetzungen nicht geändert ! Stand: 18.07.2006; |
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